Verhalten im Schiessstand

Im Schiessstand gelten neben den vier Sicherheitsgrundregeln zusätzliche Sicherheitsbestimmungen. Diese sind konsequent einzuhalten:

 

Transport der Waffe

Die Waffe ist ungeladen und in einem geeigneten Behältnis (z. B. Holster, Koffer) zu transportieren. Munition ist getrennt von der Waffe aufzubewahren. In Magazinen darf sich beim Transport keine Munition befinden. 

 

Auspacken der Waffe

Die Waffe darf ausschliesslich auf der dafür vorgesehenen Ladebank ausgepackt werden.
Dabei ist die Mündung stets in Richtung Kugelfang zu halten.

 

Manipulationen an der Waffe

Jegliche Manipulationen an der Waffe (Laden, Entladen, Kontrollieren) dürfen ausschliesslich an der Ladebank erfolgen.
Dabei ist die Mündung stets in Richtung Kugelfang zu halten.

 

Offene und entladene Waffe

Wird nicht geschossen, ist die Waffe entladen, der Verschluss offen und das Patronenlager sichtbar leer zu halten.

 

Gehörschutz

Beim Schiessen im Schiessstand ist das Gehör durch einen geeigneten Gehörschutz zu schützen. 

 

Sicherheit durch Disziplin

Der Schiessbetrieb darf nicht durch lautes Sprechen oder unnötige Ablenkungen gestört werden. Schützen, die nicht aktiv schiessen, halten sich ausschliesslich im hinteren Bereich des Standes auf. Rücksichtnahme, Konzentration und Disziplin sind zentrale Voraussetzungen für die Sicherheit aller Anwesenden.

 

Anweisungen der Standaufsicht (Schützenmeister)

Den Anordnungen des Schützenmeisters ist jederzeit Folge zu leisten.